Besondere Lebenssituationen und Personengruppen in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Kann ich trotz Krankheit wechseln?

  • Ja, Krankenkassen dürfen niemanden wegen Krankheit ablehnen, auch chronisch Kranke nicht.

Was, wenn ich während des Wechsels krank bin?

  • Deine Krankschreibung gilt weiter. Die neue Krankenkasse übernimmt nahtlos Krankengeldzahlungen, wenn du Anspruch hast.


Kann ich wechseln, wenn ich Krankengeld bekomme?

  • Ja, aber erst nach Ende der laufenden Krankengeldzahlung, da diese von deiner aktuellen Kasse abgeschlossen werden muss.


Wer kann in der Familienversicherung mit drin sein?

  • Deine Kinder, Ehe- oder Lebenspartner, solange sie bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen nicht überschreiten.


Ab welchem Alter kann mein Kind nicht mehr familienversichert sein?

  • Grundsätzlich bis 25 Jahre, länger nur in Sonderfällen (z. B. Wehr- oder Ersatzdienst).


Wie bin ich als Student versichert?

  • Bis 30 Jahre oder maximal 14 Fachsemester kannst du die günstige studentische Versicherung nutzen. Danach bist du freiwillig versichert.


Wie bin ich als Selbstständiger versichert?

  • Du zahlst deinen Beitrag komplett selbst. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen, mindestens aber nach der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage.


Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?

  • Du bleibst in der GKV versichert. Je nach Anspruch zahlt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter deine Beiträge.


Was gilt in Elternzeit oder Mutterschutz?

  • Du bleibst versichert, meist beitragsfrei. Viele Kassen haben zusätzliche Programme für Schwangere und Familien.


Was ist, wenn ich mehrere Jobs habe?

  • Dein Hauptjob zählt für die Versicherung. Nebenjobs werden beim Beitrag mitberücksichtigt.


Muss ich mich bei einem Umzug ummelden?

  • Innerhalb Deutschlands bleibst du bei deiner Kasse. Nur wenn du ins Ausland ziehst, brauchst du neue Regelungen.


Bin ich während der Rente automatisch weiter versichert?

  • Ja, Rentner bleiben gesetzlich krankenversichert (Krankenversicherung der Rentner – KVdR). Beiträge werden von der Rente abgeführt.

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