Ablauf des Wechsels deiner gesetzlichen Krankenversicherung

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Wie läuft ein Krankenkassenwechsel ab?

  • Du stellst den Antrag bei der neuen Kasse. Sie kündigt automatisch deine alte und informiert Arbeitgeber oder Hochschule.


Bin ich während des Wechsels ununterbrochen versichert?

  • Ja, beim Wechsel deiner Krankenkasse bist du stets ununterbrochen vollversichert.


Ab wann beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse?

  • Die Mitgliedschaft bei deiner neuen Krankenkasse beginnt immer nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist, also am ersten Tag des folgenden Monats. Kündigst du zum Beispiel im Oktober 2025, startet deine neue Mitgliedschaft am 01.01.2026.


Muss ich mich selbst um die Kündigung kümmern, wenn ich wechsle?

  • Nein, deine neue Krankenkasse erledigt die Abmeldung für dich.


Wie erfahre ich, dass mein Wechsel geklappt hat?

  • Du erhältst eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung von deiner neuen Krankenkasse und eine Bestätigungsmail von Finanzguru.


Was passiert, wenn ich während des Wechsels umziehe oder den Arbeitgeber wechsle?

  • Kein Problem, informiere einfach deine neue Krankenkasse über die Änderungen. Der Wechsel bleibt weiterhin gültig.


Was gilt, wenn ich bisher familienversichert war?

  • Dann stellst du einfach selbst einen neuen Antrag. Deine neue Krankenkasse prüft automatisch, ob du weiterhin familienversichert bleiben kannst oder eine eigene Mitgliedschaft starten musst.


Kann ich den Wechsel widerrufen?

  • Ja, das ist möglich. Wenn du dich umentscheidest, musst du einfach deiner alten Krankenkasse Bescheid geben. Diese macht den Wechsel dann rückgängig und du bleibst dort versichert.

Wie oft kann ich die Krankenkasse wechseln?

  • Nach 12 Monaten kannst du wechseln. Bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht mit derselben Frist von zwei Monaten.


Welche Voraussetzungen gelten für den Wechsel?

  • Du kannst nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit zwei Monaten Frist zum Monatsende wechseln. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit derselben Frist. Den Antrag stellst du einfach bei der neuen Kasse, sie kündigt die alte für dich.

Kann ich den Wechsel online machen?

  • Ja, der Online-Antrag reicht. Nach etwa 1–2 Wochen bekommst du die Bestätigung deiner neuen Krankenkasse.


Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?

  • Nein, beim Wechsel besteht eine gesetzliche Annahmepflicht, du kannst also nicht abgelehnt werden.

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