Häufige Fragen zum Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Bin ich beim Wechsel durchgehend krankenversichert?
Ja, es entsteht keine Versicherungslücke. Die neue Mitgliedschaft schließt direkt an die alte an.
Wann bekomme ich die Bestätigung des Wechsels?
Du erhältst sofort eine Eingangsbestätigung. Wir leiten deinen Antrag weiter und begleiten den Prozess. Nach etwa 1–2 Wochen bekommst du in den meisten Fällen deine Mitgliedsbestätigung per Mail.
Ist der Wechsel mit viel Aufwand verbunden?
Nein, die neue Krankenkasse übernimmt alles, auch die Kündigung. Du füllst nur den Antrag aus und gibst ggf. Arbeitgeberdaten an.
Muss ich mich um irgendwas kümmern?
Deine neue Krankenkasse informiert automatisch deine alte Kasse. Du musst nur deinem Arbeitgeber Bescheid geben.
Welche Leistungen bietet meine Krankenkasse?
Die Pflichtleistungen sind bei allen gleich und gesetzlich geregelt. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen wie Zahnreinigung, Homöopathie oder Sportkursen. Verbindlich sind immer die Angaben deiner Krankenkasse.
Können sich durch den Wechsel meine Leistungen verschlechtern?
Die gesetzlichen Pflichtleistungen bleiben immer gleich. Nur bei den freiwilligen Zusatzleistungen kann es Unterschiede geben. Im Vergleich siehst du, wo deine neue Kasse besser oder schlechter aufgestellt ist.
Übernimmt die neue Kasse laufende Behandlungen?
Ja, alle Krankenkassen übernehmen laufende Behandlungen, da sie an denselben Leistungskatalog gebunden sind.
