Haftung bei Schäden

Vermögensschaden, Haftung von Finanzguru, Drittanbieter, Regulatorik

Vor über einer Woche aktualisiert

Seit dem 13. Januar 2018 ist die Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) in Deutschland in Kraft getreten und regelt offiziell den Umgang mit Drittanbietern wie dem Finanzguru. Dabei ermöglicht die PSD2 Konsumenten ihre Bankdaten mit Drittanbietern gesetzlich geregelt zu teilen. Dabei gelten für uns als Drittanbieter ebenso hohe regulatorische Anforderungen, um dich als Konsumenten bestmöglich zu schützen, was auch in unserem Interesse ist – weil dein Vertrauen die Grundlage für unser Geschäft ist.

So werden Drittanbieter,  ähnlich wie Banken, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert und müssen hohe Anforderungen hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen. Aktuell befinden wir uns im Registrierungsverfahren. Darüber hinaus ist regulatorisch explizit festgelegt, dass wir für Schäden aus einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang zu deinen Zahlungskontoinformationen oder deren nicht autorisierte oder betrügerische Nutzung haften. Dafür haben wir eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 300.000€ je Schadensfall abgeschlossen.

Gleichzeitig möchten wir betonen, dass wir sehr viel unternommen haben und unternehmen, um deine Daten bestmöglich zu schützen. Unser technisches System haben wir so aufgebaut, dass niemand außer dir auf deine personenbezogenen Daten zugreifen kann. Darüber hinaus können auch keine Überweisungen über den Finanzguru getätigt werden, wodurch zu keinerlei Zeitpunkt Gelder über den Finanzguru bewegt werden können.

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